Wenn Du Kfz-Halter bist und mit deinem Fahrzeug werden Verstöße begangen, dann müsst auch Du den Fahrer benennen. Kannst oder willst Du das nicht, dann wirst Du belangt. Z.B. Pflicht zur Führung eines Fahrtenbuchs.
Interessante Sichtweise, denn das impliziert ja, dass der Verein die Pyrofackeln an die Jungs ausgibt, aber denen vorher sagt "wehe ihr macht Blödsinn damit". Ich bleib da mal lieber bei meinem Beispiel mit dem Schützenverein. Der kann ja auch nix dafür, wenn die Nachbarn den Einbrecher nicht verpfeifen wollen.