BGH-Urteil: Randalierer im Fußballstadion haften für Verbandsstrafen

  • Im Grunde ist es eine völlig logische Entscheidung, aber sie wird sicher für viel Aufregung sorgen.

    :rfc: Simply a Bear :rfc:

  • Das Urteil ist natürlich absolut richtig und logisch. Es wird natürlich Leute geben, die sagen: Ey, der FC kann sich 30.000 Euro eher leisten als der "arme Fan", aber dieser Fan hat die Tat begangen, nicht der 1. FC Köln.

    SCV und der FC

  • Aber wenn ich diese Tat als Sandhausen-Fan begehe, wird der Verein zu einer geringeren Strafe verurteilt. Von daher ist es ungerecht, dass man für andere Täter, die man nicht ermitteln konnte, letztendlich "mitbezahlen" muss ...

  • Aber wenn ich diese Tat als Sandhausen-Fan begehe, wird der Verein zu einer geringeren Strafe verurteilt. Von daher ist es ungerecht, dass man für andere Täter, die man nicht ermitteln konnte, letztendlich "mitbezahlen" muss ...

    Es wird niemand gezwungen, so eine Tat zu begehen. Da hält sich mein Mitleid doch in engen Grenzen.

    SCV und der FC

  • Auch wenn ich damit sehr alleine stehe, aber ein absolut dämliches Urteil.

    Warum?

    Weil diese Paralleljustiz reiner Irrsinn ist. Klar, dass man für Schäden haften muss, steht außer Frage, wenn man erwischt wird. So weit, so gut... Hier sehen vermutlich alle den Böllerwerfer und sind entrüstet. Und na klar, das blöde Schwein könnte man von mir aus ausnehmen wie 'ne Weihnachtsgans.
    Aber diese Verbandstrafen werden sowieso ausgewürfelt. Und mittlerweile wird ja alles als "Ausraster", "Randale" und ähnliches gewertet. Wie ist es zum Beispiel mit der Strafe, die Dresden unter anderem für das riesige lila Schwein gegen Aue bekommen hat? Darf man die bösen Krawallmacher dafür auch belangen? Beim Düsseldorfer Aufstieg gab es ja ein paar Minuten zu früh einen euphorischen Platzsturm, dafür gab es eine affige Strafe, darf der Verein so eine Strafe auch weitergeben? Nee, an dem Urteil finde ich absolut gar nichts okay...

  • Wo ich Hannoi zustimme ist, dass die Strafen nicht vom Verband, sondern von ordentlichen Gerichten ausgesprochen werden müssten.


    Ansonsten: Selbst Schuld. Sehe ich wirklich so.

    SCV und der FC

  • Aber wenn ich diese Tat als Sandhausen-Fan begehe, wird der Verein zu einer geringeren Strafe verurteilt. Von daher ist es ungerecht, dass man für andere Täter, die man nicht ermitteln konnte, letztendlich "mitbezahlen" muss ...

    Es wird niemand gezwungen, so eine Tat zu begehen. Da hält sich mein Mitleid doch in engen Grenzen.


    Trotzdem sollten die Gerichte jeden gleich behandeln. Das ist in diesem Fall leider nicht so.
    Wie oben schon erwähnt, wird in Sandhausen einer geworfen, dann gibt es eine geringe Strafe. Selbst wenn ein Hoffenheimer einen zündet, geringe Strafe. Zündet aber ein Fan von Dresden oder Frankfurt, dann fällt die Strafe deutlich höher aus, mit etwas Pech sogar noch ein Geisterspiel, dessen Einnahmenausfall der Verein dann auch von dem Täter einfordern könnte...


    Das wäre in etwa so, als wenn Du für 10km/h zu schnell danach bezahlen musst wieviele Geschwindigkeitsvergehen es in deiner Stadt gibt.

    "Das ist die perfekte Welle, das ist der perfekte Tag. Lass dich einfach von ihr tragen, denk am besten gar nicht nach"

    - Christian Drosten

  • Andy: Das ist ja mein Problem, Verbandsstrafen sind einfach Mist, da sie nicht einheitlich sind. Dazu hat Carlo ja gerade auch was geschrieben und das Beispiel ist absolut plausibel. In Sachen Justiz soll es gefälligst Gleichheit geben. Und die gibt es hier absolut nicht...

  • Wo ich Hannoi zustimme ist, dass die Strafen nicht vom Verband, sondern von ordentlichen Gerichten ausgesprochen werden müssten.


    Ist dann fraglich, wie eine solche Ordnungswidrigkeit verhandelt wird. In der Regel ist das Zünden von Feuerwerksartikeln eine Ordnungswidrigkeit im dreistelligen Bereich. Höchststrafe liegt hierbei bei 50.000 Euro, was schon ziemlich happig ist und dann mit vorsätzlicher Gefährdung anderer sein muss.

    "Das ist die perfekte Welle, das ist der perfekte Tag. Lass dich einfach von ihr tragen, denk am besten gar nicht nach"

    - Christian Drosten

  • Aber wenn ich diese Tat als Sandhausen-Fan begehe, wird der Verein zu einer geringeren Strafe verurteilt. Von daher ist es ungerecht, dass man für andere Täter, die man nicht ermitteln konnte, letztendlich "mitbezahlen" muss ...

    Es wird niemand gezwungen, so eine Tat zu begehen. Da hält sich mein Mitleid doch in engen Grenzen.

    Trotzdem sollten die Gerichte jeden gleich behandeln. Das ist in diesem Fall leider nicht so.
    Wie oben schon erwähnt, wird in Sandhausen einer geworfen, dann gibt es eine geringe Strafe. Selbst wenn ein Hoffenheimer einen zündet, geringe Strafe. Zündet aber ein Fan von Dresden oder Frankfurt, dann fällt die Strafe deutlich höher aus, mit etwas Pech sogar noch ein Geisterspiel, dessen Einnahmenausfall der Verein dann auch von dem Täter einfordern könnte...


    Das wäre in etwa so, als wenn Du für 10km/h zu schnell danach bezahlen musst wieviele Geschwindigkeitsvergehen es in deiner Stadt gibt.

    Da ist sicherlich etwas dran und dennoch weiß man als Fan, dass es Strafen hageln könnte, wenn ich zündele oder nen Böller werfe. Dann lasse ich es einfach.

    SCV und der FC

  • Und Frankfurter/Hannoveraner/Dresdner sollte man härter bestrafen als Wolfsburger/Leipziger/Heidenheimer? Es weiß ja auch jeder dass es verboten ist jemanden kalt zu machen und trotzdem sollte es vor der Justiz keinen Unterschied machen ob man jemanden aus Hamburg oder jemanden aus München ermordet hat.

  • Und Frankfurter/Hannoveraner/Dresdner sollte man härter bestrafen als Wolfsburger/Leipziger/Heidenheimer? Es weiß ja auch jeder dass es verboten ist jemanden kalt zu machen und trotzdem sollte es vor der Justiz keinen Unterschied machen ob man jemanden aus Hamburg oder jemanden aus München ermordet hat.

    Habe ich ja nicht behauptet. Natürlich müsste jeder Fan gleich behandelt werden, egal ob Sandhausen oder Dresden.

    SCV und der FC

  • Das verhindert dieses Urteil meiner Meinung nach ;)
    Um das mal klarzustellen: Geht mir auch nicht darum, dass man Vollpfosten nicht bestraft, wenn sie was wirklich dummes machen. Wer einen Böller auf jemanden wirft und damit verletzt, dann gehört er (sofern man ihn erwischt) vor ein ordentliches Gericht gestellt und dort bestraft (bei dem Beispiel am besten wirklich hart). Hier wird geschaut wo generell mehr "böse Krawallmacher" sind und derjenige dann evtl. für ein leichteres Vergehen härter bestraft, weil die Fanszene seines Vereins mehrfach auffällig war, womit wir wieder beim Thema Kollektivstrafen/Sippenhaft sind. Das wird den durchschnittlichen Bild- und Sky-Konsumenten sicherlich glücklich machen, mich als Anhänger von Rechtsstaatlichkeit aber nicht.
    Dazu bleibt halt die Frage, ob man jetzt für jeden Unsinn, den der Verband bestraft, auch privat haften muss.

  • Nur dann darf der Verband nicht mehr bestrafen. Dann muss er es den Behörden überlassen den Täter zu ermitteln und zu verurteilen. Und der Verband darf sich nicht einmischen und keine zusätzlichen Strafen vergeben. Denn theoretisch könnte der Verein ja bereits gegen den Täter Anzeige erhoben haben, die von den Behörden bearbeitet wird.

    "Das ist die perfekte Welle, das ist der perfekte Tag. Lass dich einfach von ihr tragen, denk am besten gar nicht nach"

    - Christian Drosten

  • Weil diese Paralleljustiz reiner Irrsinn ist. Klar, dass man für Schäden haften muss, steht außer Frage, wenn man erwischt wird. So weit, so gut... Hier sehen vermutlich alle den Böllerwerfer und sind entrüstet. Und na klar, das blöde Schwein könnte man von mir aus ausnehmen wie 'ne Weihnachtsgans.
    Aber diese Verbandstrafen werden sowieso ausgewürfelt. Und mittlerweile wird ja alles als "Ausraster", "Randale" und ähnliches gewertet. Wie ist es zum Beispiel mit der Strafe, die Dresden unter anderem für das riesige lila Schwein gegen Aue bekommen hat? Darf man die bösen Krawallmacher dafür auch belangen? Beim Düsseldorfer Aufstieg gab es ja ein paar Minuten zu früh einen euphorischen Platzsturm, dafür gab es eine affige Strafe, darf der Verein so eine Strafe auch weitergeben? Nee, an dem Urteil finde ich absolut gar nichts okay...

    Also, ich habe das Urteil jetzt so verstanden, dass die Clubs die Möglichkeit haben, sich das Geld für Strafen von Übeltätern zurückzuholen. Die Möglichkeit. Von daher sehe ich die Gefahr bei Schwachsinnsurteilen eher nicht. Das werden die Clubs dann sicher auch nicht machen. Ob die Vereine es zukünftig überhaupt machen werden, sei eh noch dahingestellt, aber allein die Möglichkeit als Druckmittel zu haben, ist für die Clubs, die unter einem Teil ihrer uneinsichtigen Fans leiden, sicher eine vernünftige Sache. Einfach mal als Abschreckung einen über die Klinge springen lassen.


    Bis dahin finde ich das Urteil also absolut in Ordnung.


    Dass die Strafen bei einigen Vereinen aufgrund von Wiederholungstaten deutlich höher sind, ist natürlich so eine Sache, die für dieses Urteil ungünstig ist. Aber das hat mit dem Urteil ja erst einmal nichts zu tun. Da müsste dann jemand klagen, um auch das in Bewegung zu bringen.

    :rfc: Simply a Bear :rfc:

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