@Euch beide und alle anderen : Deswegen schrieb ich ja, ich hoffe schon das hier die Besonderheit der Berufsfußballers festgestellt wird. Weil man das halt eben nur sehr bedingt mit einem 08/15-Angestellten vergleichen kann.
Urteil zu befristeten Verträgen von Fussballern
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Ist es denn so besonders?
Wo ist der Unterschied zwischen der Anstellung eines Arjen Robben beim FC Bayern und der Frau Özdemir bei Netto an der Kasse?Ausser eventuell die Freiheit Urlaub zu nehmen, wie sie es wollen
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Ist Frau Özdemir jetzt das neue Frau Müller? Scheiß Islamisierung
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Hätte ich von Frau Müller geschrieben, hätte wer angenommen, ich sprech von Heinz Müllers Frau
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Also sprichst du von Cems Frau?
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Ist es denn so besonders?
Wo ist der Unterschied zwischen der Anstellung eines Arjen Robben beim FC Bayern und der Frau Özdemir bei Netto an der Kasse?Ausser eventuell die Freiheit Urlaub zu nehmen, wie sie es wollen
Ja ist es. Wenn wir hier schon auf so gut regulierten Dingen wie Arbeitsrecht etc. rumreiten, dann sprechen wir doch mal über Arbeitszeiten und Urlaubsanspruch usw. Der Profi-Fußballer IST einfach kein "normaler" Arbeitnehmer. -
Arbeitszeiten überschreiten i.d.R. nicht die 10 Stunden am Tag (Reisen gelten nicht als aktive Arbeitszeit). Mehrarbeit und Überstunden sind auch bei anderen Branchen mit hohem Gehalt oft abgegolten. Wochenendarbeit ist ebenfalls bei anderen Branchen an der Tagesordnung. Und Urlaub werden die 4 Wochen i.d.R. auch erreicht (WM oder EM machen sie nicht im Rahmen ihrer Anstellung beim Verein), sie können nur nicht immer nehmen, aber auch das geht mit dem Gesetz konform
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Der Profi-Fußballer IST einfach kein "normaler" Arbeitnehmer.
Beim >Mindestlohn< werden Fußballspieler auch wie jede andere Berufsgruppe behandelt. Warum dann nicht auch bei Verträgen? -
Was wollt ihr zwei den jetzt von mir? ICH sehe Fußballprofis einfach nicht als Durchschnittsarbeitnehmer an wie es Frau X oder Herr Y beim Edeka an der Kasse sind. Und da bin ich wahrscheinlich auch nicht der einzige. Auch wenn es - auch - Themen gibt die sich vielleicht auf den Fußball anwenden lassen.
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Magic, Du hattest hier ein paar spezielle Themen genannt, auf die ich eingegangen bin
Ein Fussballer ist Arbeitnehmer, da er unselbstständig beschäftigt ist. Was Durchschnitt angeht, da fallen viele raus, die Gesetze gelten für sie aber trotzdemGanz ehrlich, ich weiss nicht, was ich von dem Urteil halten soll. Auf der einen Seite finde ich es verwunderlich, dass diese Klage überhaupt kam, auf der anderen Seite verstehe ich die Argumentation hinter dem Urteil. Und ich fänd es interessant, wenn das Urteil Bestand hat, denn dann fällt eine weitere Hürde, die den Fussballer zum Besitz eines Vereins gemacht hat. Dann kann der BvB einen Lewandowski den Wechsel zu den Bayern nämlich nicht mehr verbauen. Und ein Wiese könnte einfach kündigen und machen was er will. Und die Trainer wären die nächsten. Dann wäre Robin Dutt z.B. direkt frei gewesen und auch ein Tuchel müsste nicht bis zum Sommer warten, wenn sein Vertrag in Mainz ausläuft...
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Das EU-Recht scheint ja Ausnahmen von der Regelung zur Einschränkung befristeter Arbeitsverhältnisse zuzulassen. Und im deutschen Recht ist wohl auch von "Sachgründen", die Rede, die solche Ausnahmen zulassen. Das Mainzer Arbeitsgericht ist der (meiner Meinung nach völlig realitätsfremden und nicht nachvollziehbaren) Ansicht, dass solche Sachgründe im Profifußball nicht gegeben sind.
Sollten auch höhere Instanzen zu diesem Schluss kommen, dann bin ich der Meinung, dass der Gesetzgeber diese Regelungen konkretisieren muss, um dem Profisport seine auch in der Realität vorhandene Ausnahmesituation auch juristisch zuzubilligen.
Denn dieses Urteil ist im Endeffekt eher schädlich als nützlich für die Profis. Aus Vereinssicht wären jüngere Spieler nicht so das Problem. Aber ältere, die Probleme haben würden, im Anschluss noch neue Verträge zu bekommen, dürften dann kaum noch von den Vereinen genommen werden.Ich frage mich übrigens, gilt das Urteil auch in die andere Richtung? Könnten dann nicht auch Vereine bei Spielern, die schon lange im Klub sind und dann ablösefrei nach Vertragsende zu einem neuen Klub wechseln wollen, auf eine Ablöse bzw. Weiterbeschäftigung bestehen, da sich das Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes umgewandelt hat?
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> Kicker < 26.3.2015 !
Bruchhageb und Schmadtke zum Fall Müller :
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Das Mainzer Arbeitsgericht ist der (meiner Meinung nach völlig realitätsfremden und nicht nachvollziehbaren) Ansicht, dass solche Sachgründe im Profifußball nicht gegeben sind.
Sachgründe müssen vor Befristung, bzw. vor Unterschrift des Arbeitsvertrages festgelegt werden. Natürlich hat der FSVM das im Fall Müller nicht getan, weil aus deren Sicht damals nicht notwendig.
Ich frage mich übrigens, gilt das Urteil auch in die andere Richtung? Könnten dann nicht auch Vereine bei Spielern, die schon lange im Klub sind und dann ablösefrei nach Vertragsende zu einem neuen Klub wechseln wollen, auf eine Ablöse bzw. Weiterbeschäftigung bestehen, da sich das Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes umgewandelt hat?
Sehe ich ähnlich, ja.
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Aber unbefristet heißt ja nicht ewig. Kündigen darf man als AN immer, auch nach 30 Jahren im Betrieb. Und nach Ablauf der Kündigungsfrist wäre er dann doch "frei" oder nicht?
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> 11 Freunde < 26.3.2015 !
DFB von Fall Müller "auf linkem Fuß erwischt" - Niersbach: "Verstehe nullkommanull"
Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat mit Überraschung und Unverständnis auf den Fall Heinz Müller reagiert.
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> 11 Freunde < 26.3.2015 !
DFL sieht Müller-Urteil gelassen
Die Deutsche Fußball Liga (DFL) sieht das Urteil im Fall Heinz Müller gelassen. -
Denn dieses Urteil ist im Endeffekt eher schädlich als nützlich für die Profis. Aus Vereinssicht wären jüngere Spieler nicht so das Problem. Aber ältere, die Probleme haben würden, im Anschluss noch neue Verträge zu bekommen, dürften dann kaum noch von den Vereinen genommen werden.
Wieso schädlich? Weil sie nach Ablauf des ersten Zweijahresvertrags keinen neuen, besser dotierten, Vertrag raushandeln können? Gehaltserhöhungen kann man auch verhandeln und zur Not mit Kündigung drohen. Und auch ältere Spieler sind nicht das Problem, entweder befristet man den Vertrag bis zu einem gewissen Alter oder man entlässt den alten Spieler.
Interessant wird es dann, wenn bei Wolfsburg (oder wo auch immer Magath angestellt ist) ein Betriebsrat gegründet wird und sie auf die Mitbestimmung und Sozialauswahl bestehenIch frage mich übrigens, gilt das Urteil auch in die andere Richtung? Könnten dann nicht auch Vereine bei Spielern, die schon lange im Klub sind und dann ablösefrei nach Vertragsende zu einem neuen Klub wechseln wollen, auf eine Ablöse bzw. Weiterbeschäftigung bestehen, da sich das Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes umgewandelt hat?
Nein, nicht wirklich. Der Arbeitnehmer wird in dem Fall geschützt, nicht der Arbeitgeber. Und wenn der Arbeitnehmer nicht klagt, dann wird sein Angestelltenverhältnis auch nicht angepasst
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> Kicker < 15.12. 2015 !
Der Fall Müller - es kann enden wie bei BosmanProzess zwischen Mainz und Ex-Keeper
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