Urteil zu befristeten Verträgen von Fussballern

  • @Euch beide und alle anderen ;) : Deswegen schrieb ich ja, ich hoffe schon das hier die Besonderheit der Berufsfußballers festgestellt wird. Weil man das halt eben nur sehr bedingt mit einem 08/15-Angestellten vergleichen kann.

    "Denn anders als Arbeitsstelle, Lebenspartner oder Automarke ist der Lieblingsklub nicht austauschbar.

    Mit ihm ist der Mensch ein Leben lang verbandelt wie mit der eigenen Haut.

    Sie mag Falten kriegen, doch ablegen kann sie niemand. Selbst wenn man das manchmal gern möchte."

    (Lars Wallrodt)

  • Ist es denn so besonders?
    Wo ist der Unterschied zwischen der Anstellung eines Arjen Robben beim FC Bayern und der Frau Özdemir bei Netto an der Kasse?



    Ausser eventuell die Freiheit Urlaub zu nehmen, wie sie es wollen

    "Das ist die perfekte Welle, das ist der perfekte Tag. Lass dich einfach von ihr tragen, denk am besten gar nicht nach"

    - Christian Drosten

  • Hätte ich von Frau Müller geschrieben, hätte wer angenommen, ich sprech von Heinz Müllers Frau ;)

    "Das ist die perfekte Welle, das ist der perfekte Tag. Lass dich einfach von ihr tragen, denk am besten gar nicht nach"

    - Christian Drosten

  • Ist es denn so besonders?
    Wo ist der Unterschied zwischen der Anstellung eines Arjen Robben beim FC Bayern und der Frau Özdemir bei Netto an der Kasse?



    Ausser eventuell die Freiheit Urlaub zu nehmen, wie sie es wollen


    Ja ist es. Wenn wir hier schon auf so gut regulierten Dingen wie Arbeitsrecht etc. rumreiten, dann sprechen wir doch mal über Arbeitszeiten und Urlaubsanspruch usw. Der Profi-Fußballer IST einfach kein "normaler" Arbeitnehmer.

    "Denn anders als Arbeitsstelle, Lebenspartner oder Automarke ist der Lieblingsklub nicht austauschbar.

    Mit ihm ist der Mensch ein Leben lang verbandelt wie mit der eigenen Haut.

    Sie mag Falten kriegen, doch ablegen kann sie niemand. Selbst wenn man das manchmal gern möchte."

    (Lars Wallrodt)

  • Arbeitszeiten überschreiten i.d.R. nicht die 10 Stunden am Tag (Reisen gelten nicht als aktive Arbeitszeit). Mehrarbeit und Überstunden sind auch bei anderen Branchen mit hohem Gehalt oft abgegolten. Wochenendarbeit ist ebenfalls bei anderen Branchen an der Tagesordnung. Und Urlaub werden die 4 Wochen i.d.R. auch erreicht (WM oder EM machen sie nicht im Rahmen ihrer Anstellung beim Verein), sie können nur nicht immer nehmen, aber auch das geht mit dem Gesetz konform

    "Das ist die perfekte Welle, das ist der perfekte Tag. Lass dich einfach von ihr tragen, denk am besten gar nicht nach"

    - Christian Drosten

  • Der Profi-Fußballer IST einfach kein "normaler" Arbeitnehmer.


    Beim >Mindestlohn< werden Fußballspieler auch wie jede andere Berufsgruppe behandelt. Warum dann nicht auch bei Verträgen?

    Reinfliegen in jedes Duell und hoffen, dass danach der andere liegt und nicht du.


    Matthias Lehmann

  • Was wollt ihr zwei den jetzt von mir? :zunge: ICH sehe Fußballprofis einfach nicht als Durchschnittsarbeitnehmer an wie es Frau X oder Herr Y beim Edeka an der Kasse sind. Und da bin ich wahrscheinlich auch nicht der einzige. Auch wenn es - auch - Themen gibt die sich vielleicht auf den Fußball anwenden lassen.

    "Denn anders als Arbeitsstelle, Lebenspartner oder Automarke ist der Lieblingsklub nicht austauschbar.

    Mit ihm ist der Mensch ein Leben lang verbandelt wie mit der eigenen Haut.

    Sie mag Falten kriegen, doch ablegen kann sie niemand. Selbst wenn man das manchmal gern möchte."

    (Lars Wallrodt)

  • Magic, Du hattest hier ein paar spezielle Themen genannt, auf die ich eingegangen bin ;)
    Ein Fussballer ist Arbeitnehmer, da er unselbstständig beschäftigt ist. Was Durchschnitt angeht, da fallen viele raus, die Gesetze gelten für sie aber trotzdem


    Ganz ehrlich, ich weiss nicht, was ich von dem Urteil halten soll. Auf der einen Seite finde ich es verwunderlich, dass diese Klage überhaupt kam, auf der anderen Seite verstehe ich die Argumentation hinter dem Urteil. Und ich fänd es interessant, wenn das Urteil Bestand hat, denn dann fällt eine weitere Hürde, die den Fussballer zum Besitz eines Vereins gemacht hat. Dann kann der BvB einen Lewandowski den Wechsel zu den Bayern nämlich nicht mehr verbauen. Und ein Wiese könnte einfach kündigen und machen was er will. Und die Trainer wären die nächsten. Dann wäre Robin Dutt z.B. direkt frei gewesen und auch ein Tuchel müsste nicht bis zum Sommer warten, wenn sein Vertrag in Mainz ausläuft...

    "Das ist die perfekte Welle, das ist der perfekte Tag. Lass dich einfach von ihr tragen, denk am besten gar nicht nach"

    - Christian Drosten

  • Das EU-Recht scheint ja Ausnahmen von der Regelung zur Einschränkung befristeter Arbeitsverhältnisse zuzulassen. Und im deutschen Recht ist wohl auch von "Sachgründen", die Rede, die solche Ausnahmen zulassen. Das Mainzer Arbeitsgericht ist der (meiner Meinung nach völlig realitätsfremden und nicht nachvollziehbaren) Ansicht, dass solche Sachgründe im Profifußball nicht gegeben sind.
    Sollten auch höhere Instanzen zu diesem Schluss kommen, dann bin ich der Meinung, dass der Gesetzgeber diese Regelungen konkretisieren muss, um dem Profisport seine auch in der Realität vorhandene Ausnahmesituation auch juristisch zuzubilligen.
    Denn dieses Urteil ist im Endeffekt eher schädlich als nützlich für die Profis. Aus Vereinssicht wären jüngere Spieler nicht so das Problem. Aber ältere, die Probleme haben würden, im Anschluss noch neue Verträge zu bekommen, dürften dann kaum noch von den Vereinen genommen werden.


    Ich frage mich übrigens, gilt das Urteil auch in die andere Richtung? Könnten dann nicht auch Vereine bei Spielern, die schon lange im Klub sind und dann ablösefrei nach Vertragsende zu einem neuen Klub wechseln wollen, auf eine Ablöse bzw. Weiterbeschäftigung bestehen, da sich das Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes umgewandelt hat?

  • Das Mainzer Arbeitsgericht ist der (meiner Meinung nach völlig realitätsfremden und nicht nachvollziehbaren) Ansicht, dass solche Sachgründe im Profifußball nicht gegeben sind.


    Sachgründe müssen vor Befristung, bzw. vor Unterschrift des Arbeitsvertrages festgelegt werden. Natürlich hat der FSVM das im Fall Müller nicht getan, weil aus deren Sicht damals nicht notwendig.


    Ich frage mich übrigens, gilt das Urteil auch in die andere Richtung? Könnten dann nicht auch Vereine bei Spielern, die schon lange im Klub sind und dann ablösefrei nach Vertragsende zu einem neuen Klub wechseln wollen, auf eine Ablöse bzw. Weiterbeschäftigung bestehen, da sich das Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes umgewandelt hat?


    Sehe ich ähnlich, ja.

    Nanakorobiyaoki

  • Aber unbefristet heißt ja nicht ewig. Kündigen darf man als AN immer, auch nach 30 Jahren im Betrieb. Und nach Ablauf der Kündigungsfrist wäre er dann doch "frei" oder nicht? :amkopfkratz:

    "Ich bin 2002 zu den Bayern Profis gekommen. Ich wäre damals froh gewesen, wenn sich ein erfahrener Spieler um mich gekümmert hätte. In der Kabine saß ich neben Oliver Kahn. Zum ersten Mal mit mir gesprochen hat er 2005" :D

  • Denn dieses Urteil ist im Endeffekt eher schädlich als nützlich für die Profis. Aus Vereinssicht wären jüngere Spieler nicht so das Problem. Aber ältere, die Probleme haben würden, im Anschluss noch neue Verträge zu bekommen, dürften dann kaum noch von den Vereinen genommen werden.

    Wieso schädlich? Weil sie nach Ablauf des ersten Zweijahresvertrags keinen neuen, besser dotierten, Vertrag raushandeln können? Gehaltserhöhungen kann man auch verhandeln und zur Not mit Kündigung drohen. Und auch ältere Spieler sind nicht das Problem, entweder befristet man den Vertrag bis zu einem gewissen Alter oder man entlässt den alten Spieler.
    Interessant wird es dann, wenn bei Wolfsburg (oder wo auch immer Magath angestellt ist) ein Betriebsrat gegründet wird und sie auf die Mitbestimmung und Sozialauswahl bestehen


    Ich frage mich übrigens, gilt das Urteil auch in die andere Richtung? Könnten dann nicht auch Vereine bei Spielern, die schon lange im Klub sind und dann ablösefrei nach Vertragsende zu einem neuen Klub wechseln wollen, auf eine Ablöse bzw. Weiterbeschäftigung bestehen, da sich das Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes umgewandelt hat?

    Nein, nicht wirklich. Der Arbeitnehmer wird in dem Fall geschützt, nicht der Arbeitgeber. Und wenn der Arbeitnehmer nicht klagt, dann wird sein Angestelltenverhältnis auch nicht angepasst

    "Das ist die perfekte Welle, das ist der perfekte Tag. Lass dich einfach von ihr tragen, denk am besten gar nicht nach"

    - Christian Drosten

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