Urteil zu befristeten Verträgen von Fussballern

  • Bin etwas verwundert, dass dieses Thema noch nicht diskutiert wird.


    Heinz Müller, ehemaliger Torwart vom FSV Mainz 05 ist vor das Arbeitsgericht gezogen, weil sein Vertrag über die in Deutschland gesetzlich geregelten Fristen für befristete Verträge ging. Und er bekam in erster Instanz recht. Befristete Verträge dürfen maximal 2 Jahre gelten oder müssen einen Sachgrund für die Befristung haben. Müller war über 3 Jahre bei Mainz und das Gericht sah keinen Sachgrund für eine Befristung.
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    Wenn das Urteil in den nächsten Instanzen bestätigt wird, dann war es das mit befristeten Verträgen im dt. Profifussball. Dann hätten Profifussballer einen Vertrag wie jeder andere Arbeitnehmer und könnten auch auf gesetzliche Kündigungsfristen pochen und jederzeit einen Verein verlassen. Damit wären dann auch Ablösesummen nicht mehr wirklich ein Thema, wenn der Spieler einfach zum Transferzeitraum kündigt und danach bei einem anderen Verein unterschreibt

    "Das ist die perfekte Welle, das ist der perfekte Tag. Lass dich einfach von ihr tragen, denk am besten gar nicht nach"

    - Christian Drosten

  • Im Bayern-Board ist das schon angesprochen worden ;)


    Wenn man Fußballer als "normale" Arbeitnehmer ansieht, dass ist das mit den maximal 2 Jahren Befristung schon richtig. Ob man für Profis da einen "Sachgrund" heranziehen kann, der eine längere Befristung ermöglicht, werden die nächsten Instanzen zeigen.


    Denn ob eine Absprache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die im Arbeitsvertrag hinterlegt wird, reicht - ich wage es zu bezweifeln, da man sich glaub ich nicht schlechter stellen darf als das Gesetz vorsieht. Und im Gesetz stehen dann die 2 Jahre Befristung und eine Kündigungsfrist von 4 Wochen


    EDIT: Ob ein Tarifvertrag da weiterhelfen kann? Denn in einem Tarifvertrag ist es auf jeden Fall möglich, sich über das Gesetz "hinwegzusetzen", denn es gibt Tarifverträge, die eine längere Kündigungsfrist auch für Arbeitnehmer ermöglicht, was ja definitiv ne Verschlechterung gegenüber dem Gesetz ist :amkopfkratz:

    "Ich bin 2002 zu den Bayern Profis gekommen. Ich wäre damals froh gewesen, wenn sich ein erfahrener Spieler um mich gekümmert hätte. In der Kabine saß ich neben Oliver Kahn. Zum ersten Mal mit mir gesprochen hat er 2005" :D

    Einmal editiert, zuletzt von Ronin ()

  • Kündigungsfristen darf die des Arbeitgebers nicht kürzer sein als die gesetzliche Wenn im Arbeitsvertrag die Frist für Arbeitnehmer geregelt wird, darf die schlechter sein als die 4 Wochen, aber nicht höher als die vom Arbeitgeber. Eine Kündigung zur Winterpause und Saisonende wäre vertraglich also machbar. Zwischen den Transferphasen macht ja eh wenig Sinn, ausser ein Verein verpflichtet jemanden neu, der es nicht bringt und den man dann innerhalb der Probezeit noch schnell los werden will

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    - Christian Drosten

  • Das Bauchgefühl hat mir heute Morgen gesagt, dass das ein absolutes Schwachsinnsurteil ist. Fußballer sind auch nicht die einzigen Berufler, die befristete Verträge haben. :amkopfkratz:

    SCV und der FC

  • Das ist richtig, gibt viele, wo nur befristete Verträge laufen. Aber in anderen Branchen kommt auch regelmässig einer mit ner Klage durch, weil kein triftiger Sachgrund vorliegt bzw. dieser nicht gehalten werden kann

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  • Kann dem Müller vielleicht mal einer ganz kräftig mit der flachen Hand nen Scheitel ziehen! So ein kleiner Pisser!

    "Denn anders als Arbeitsstelle, Lebenspartner oder Automarke ist der Lieblingsklub nicht austauschbar.

    Mit ihm ist der Mensch ein Leben lang verbandelt wie mit der eigenen Haut.

    Sie mag Falten kriegen, doch ablegen kann sie niemand. Selbst wenn man das manchmal gern möchte."

    (Lars Wallrodt)

  • Ist eher die Definition die Mist ist. Ein ProfiFussballer ist eher eine Art Subunternehmer/Ich-AG, als ein einfacher Angestellter.

    Your fans could build a thousand bridges, but if one eats horseshit, you’re not know as bridge builders. You're shit eaters.

  • Nein, ist er nicht, weil er in jeder Hinsicht abhängig beschäftigt ist.

  • Kann mir nicht vorstellen,das es soweit kommt,das in Zukunft befristete Verträge,bei einer Gesamtdauer von mehr als 2 Jahren(wie es bei Herrn Müller der Fall gewesen ist) komplett untersagt werden.
    Das würde ja faktisch eine Abschaffung von Ablösesummen und jeglicher Planungssicherheit bedeuten.
    Das wäre wohl für den deutschen Fussball im internationalen vergleich der Untergang.


    Abgesehen davon: Was muss einen Fussballprofi reiten,allen ernstes nach Ablauf eines Vertrages auf Weiterbeschäftigung und Umwandlung in einen unbefristeten Vertrag zu klagen? :vogelzeigen::vogelzeigen:
    Ich glaube,der Mann kommt einfach nicht damit klar,das er bei Mainz keine Zukunft mehr hat und er danach keinen adäquaten neuen Verein gefunden hat.

    Today`s music ain`t got the same soul

    i like it old time rock and roll.

  • Was einen reiten muss? Einfach die Tatsache das man nicht ausgesorgt hat vermutlich.
    Könnte mir auch vorstellen das es da im Hintergrund gekracht hat, vielleicht hat er geglaubt er bekäme nen Job vom FSV oder was auch immer.
    So ohne weiteres verklagen ja auch Fussballer nicht.

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  • Was für ein Urteil :augen: :augen: :augen:
    Bei manchen Richtern fragt man sich schon, auf welchem Planeten sie leben?

  • Ja wat denn? Der Richter hat IMHO nach gültigem deutschen Arbeitsrecht entschieden. Nur weil nicht sein kann, was nicht sein darf, gibt's jetzt erstmal keinen Grund, dem Richter irgendeine Meise zu unterstellen. Ich musste da heute Mittag spontan ans Bosman-Urteil und seine Auswirkungen denken. Bin mal gespannt, was mit dem Urteil so passieren wird.


    FSVler: Untergang des Deutschen Fußballs? Wenn der deutsche Fußball seit Jahrzehnten gegen gültiges Arbeitsrecht verstoßen hat, dann wohl schon. :schulterzucken: Jetzt ist es an der DFL und an den Vereinen, mit dem Urteil was sinnvolles anzufangen.


    @all: Was sagt denn das EU-Arbeitsrecht zu dem Thema?

    Nanakorobiyaoki

  • Die Rechtsprechung hinsichtlich der Befristung von Verträgen wurde eher nicht für alternde Fußball-"Stars" entworfen, die am Ende nochmal Kohle machen wollen. Das sollte man schon mal in Relation setzen. Wenn es künftig nur noch unbefristete Verträge gibt kommt in kürzester Zeit Bosmann 2.0 und klagt wieder wegen der Einschränkung seiner Freiheiten... Gesunder Menschenverstand und so. Nicht alles was man machen kann ist auch klug. Ich hoffe schon das hier irgendein Gericht die - über Jahrzehnte nachgewiesene und praktizierte - Besonderheit des Berufs des Fußballers feststellt!

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  • Abgesehen davon: Was muss einen Fussballprofi reiten,allen ernstes nach Ablauf eines Vertrages auf Weiterbeschäftigung und Umwandlung in einen unbefristeten Vertrag zu klagen?

    Das selbe wie jeden anderen, der es tut. Zum einen auch hier eine gewisse Planungssicherheit des Spielers, aber natürlich auch geltendes Arbeitsrecht und die Tatsache, dass Herr Müller vermutlich nie einen richtig hoch dotierten Vertrag hatte und daher mit 36 Jahren noch nicht in Rente gehen kann und nicht von Hartz IV leben will

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    - Christian Drosten

  • Abgesehen davon: Was muss einen Fussballprofi reiten,allen ernstes nach Ablauf eines Vertrages auf Weiterbeschäftigung und Umwandlung in einen unbefristeten Vertrag zu klagen?

    Das selbe wie jeden anderen, der es tut. Zum einen auch hier eine gewisse Planungssicherheit des Spielers, aber natürlich auch geltendes Arbeitsrecht und die Tatsache, dass Herr Müller vermutlich nie einen richtig hoch dotierten Vertrag hatte und daher mit 36 Jahren noch nicht in Rente gehen kann und nicht von Hartz IV leben will


    Ist dann auch irgendwo seine eigene Schuld...das Karriereende kam ja jetzt nicht überraschend und er hat ja wohl früh genug gemerkt, das er kein Nationaltorhüter wird. Nur weil andere Fußballer, due besser sind, besser bezahlt werden...mal schauen was aus dem Urteil wird, irgendein Schlupfloch wird die DFL schon finden.

    Jeder Schalker ist ein Dirnenkind!

  • Zitat von »FSVler« Abgesehen davon: Was muss einen Fussballprofi reiten,allen ernstes nach Ablauf eines Vertrages auf Weiterbeschäftigung und Umwandlung in einen unbefristeten Vertrag zu klagen? Das selbe wie jeden anderen, der es tut. Zum einen auch hier eine gewisse Planungssicherheit des Spielers, aber natürlich auch geltendes Arbeitsrecht und die Tatsache, dass Herr Müller vermutlich nie einen richtig hoch dotierten Vertrag hatte und daher mit 36 Jahren noch nicht in Rente gehen kann und nicht von Hartz IV leben will


    Das tut mir zwar wahnsinnig leid für den Herrn Müller, das wusste er doch aber mit 26 spätestens auch schon. Und nachdem ihn vermutlich keiner gezwungen hat dann (weiter) Fußball-Profi zu sein: PP. Ansonsten hätte er halt in den letzten 10+x Jahren sich was anderes überlegen müssen.

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  • Kann er ja wieder nen Autohandel aufmachen. |-)


    Grundsätzlich, und das wird in der Diskussion hier momentan nicht berücksichtigt, ist es doch wurscht, ob nun der abgehalfterte Heinz Müller gegen diese Praxis klagt, oder ein 22-jähriger, gut verdienender Jungprofi. Das ändert nichts an der eigentlichen Fragestellung.

    Nanakorobiyaoki

  • Kann er ja wieder nen Autohandel aufmachen. |-)


    Grundsätzlich, und das wird in der Diskussion hier momentan nicht berücksichtigt, ist es doch wurscht, ob nun der abgehalfterte Heinz Müller gegen diese Praxis klagt, oder ein 22-jähriger, gut verdienender Jungprofi. Das ändert nichts an der eigentlichen Fragestellung.


    Dann generell: Alle (angehenden) Fußballer da draußen in der Welt wissen im Grundsatz worauf sie sich einlassen. Es gibt X Vereine XX Spieler und jedes Jahr zwei mal wird fleißig hin und her getauscht. Mal mit Ablöse, mal ohne. Wie man da auf die Idee dieser Klage kommen kann ist mir völlig schleierhaft.

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  • Dann generell: Alle (angehenden) Fußballer da draußen in der Welt wissen im Grundsatz worauf sie sich einlassen


    Auch wieder richtig. Nur das kannst ja auf alle arbeitsrechtlichen Prozesse dieses Landes anwenden. "Die Kollegin wusste ja, dass da nur Männer in der Firma arbeiten. Muss sie sich nicht wundern, wenn sie nur zum Kaffeekochen abgestellt wird."

    Nanakorobiyaoki

  • Magic, dann kannst aber auch so argumentieren, dass die Dame bei der Post seit über 20 Jahren mit befristeten Verträgen arbeitet und es mittlerweile weiss, dass sie erst kurz vor Ablauf einen neuen befristeten bekommt. Wie kommt sie dann auf die Idee zu klagen?


    Allgemein sind langfristig befristete Arbeitsverträge vom Gesetzgeber nicht gewollt. Und das aus gutem Grund, weil sie unsozial sind. Und da darf es an sich auch keine Schlupflöcher oder Ausnahmen geben.
    Die EU hat dafür natürlich eine Regelung (Richtlinie 1999/70/EG), die aber recht schwammig ist und durch Gesetze in den Mitgliedsländern geregelt werden müssen. Dazu zählen:

    Zitat

    Unter bestimmten Voraussetzungen sind befristete Arbeitsverhältnisse üblich und für beide Vertragsparteien nützlich.
    Die nationalen Gesetzgeber müssen den Missbrauch der Befristung verhindern und die Befristung von objektiven Sachgründen abhängig machen
    Der Missbrauch ist weiter zu vermeiden durch wenigstens eine der nachstehenden Beschränkungen:

    • Festlegung von Sachgründen für die Verlängerung, oder
    • Festlegung der Maximaldauer von befristeten Arbeitsverhältnissen, oder
    • Festlegung einer Höchstzahl von befristeten Vertragsschlüssen und von Verlängerungen.

    Dementsprechend wird es keine Einmischung der EU geben, aber andere EU Länder müssen ähnliche Rechte haben, die entsprechend eingeklagt werden können

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