Och dankedanke, das wird schon Balla-Rina. Da ich selbst vor nem Vierteljahrhundert mal bei ner Krankenkasse gelernt und gearbeitet hab und dort auch noch Kunde und bei paar ehemaligen Kollegen in bester Erinnerung bin, weiß ich in Etwa, wie die Dinge selbst nach so langer Zeit laufen.
Ja und der Behördendschungel - du, das ist eigentlich ganz einfach: Um den alten Passierschein A38 zu bekommen, musst du halt den Mut haben, mit dem neuen Passierschein A39 zu wedeln und dabei das Rundschreiben B65 nicht vergessen zu erwähnen. Den Rest erledigt dann die Hafenpräfektur als gesetzgebende Kraft, gnihihi.