Alles anzeigenHochzeit: 2 Tage
Geburt Kind: 2 Tage
Hochzeit Kind: 1 Tag
Tod Ehegatte: 5 Tage
Tod Kind (Nein, nich der, den Hannoi so verehrt): 5 Tage
Tod nahe Angehörige: 2 Tage
Nachweis dafür: Nö
Großzügiger AG!
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So sollte es doch auch sein, oder? Dass man keinen Nachweis braucht, zeigt für mich, dass hier eine gesunde Vertrauensbasis vorhanden ist.
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Nachweis dafür: Nö
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So sollte es doch auch sein, oder? Dass man keinen Nachweis braucht, zeigt für mich, dass hier eine gesunde Vertrauensbasis vorhanden ist.
Das geht solange gut, bis einer seine Großmutter zum dritten Mal sterben lässt (wahre Begebenheit)
Eine Väterlicherseits und zwei Mütterlicherseits weil der Opa sich da irgendwann nochmal verliebt hat...
Wenn die fünfte oder sechste Oma stirbt wird jeder AG stutzig . Zum Thema Sterbeurkunde. Man bekommt ja vom Bestatter für verschiedene Wege die man selbst machen muss so ungefähr 2 ausgehändigt am Ende. Das heißt der Verwitwete oder der nächste Angehörige des Toten ist im Besitz von solchen. Bei normalen Verhältnissen in der Familie würde ich das auch nicht mal als unnormal empfinden das man dort mal um die Bitten kann und sich eine Ablichtung machen würde. Das das natürlich nicht vertrauensvoll vom AG her ist, ist eine andere Sache.
Tod Kind (Nein, nich der, den Hannoi so verehrt): 5 Tage
Ich hab gehört in Hannover und Umgebung soll es dann tatsächlich Landestrauer geben. 5 Tage bleiben alle Betriebe geschlossen, zwei Wochen keine Comedy Veranstaltungen und dann wird der offene Sarg durch die Gemeinden gefahren, damit das Volk Abschied nehmen kann.
Wenn die fünfte oder sechste Oma stirbt wird jeder AG stutzig . Zum Thema Sterbeurkunde. Man bekommt ja vom Bestatter für verschiedene Wege die man selbst machen muss so ungefähr 2 ausgehändigt am Ende. Das heißt der Verwitwete oder der nächste Angehörige des Toten ist im Besitz von solchen. Bei normalen Verhältnissen in der Familie würde ich das auch nicht mal als unnormal empfinden das man dort mal um die Bitten kann und sich eine Ablichtung machen würde. Das das natürlich nicht vertrauensvoll vom AG her ist, ist eine andere Sache.
Auch hier greift wieder der Datenschutz. Darf ich als Teilnehmer einer Trauerveranstaltung die personenbezogenen Daten des verstorbenen einfach so an meinen Arbeitgeber weitergeben, ohne dessen Zustimmung?
Ich find dat ehrlich gesagt gar nicht so dramatisch.
Die Nachweise werden auch alle nicht sofort verlangt (also da wird jetzt von keinem Trauernden verlangt, sofort irgendwelche Sterbeurkunden einzureichen), sondern können irgendwann nachträglich eingereicht werden. Finde ich auch völlig legitim bzw. wüsste jetzt nicht, warum mich das stören sollt.
Aber wie gesagt, das mit der Sterbeurkunde, also dass die verlangt wird, weiß ich nicht, da ich zum Glück noch nicht in der Situation war. Umzug und Hochzeit von Verwandten allerdings schon.
Umzug ... von Verwandten allerdings schon.
Hmm, das trifft es ja irgendwie auch. Vielleicht reicht ja auch 'ne neue Meldebescheinigung.
@Giancarlo wie soll ein Toter noch zustimmen, das müssen die Erben machen.
@Zebra es gibt AG die die tatsächlich verlangen, bei ZA Firmen kann ich mir das gut vorstellen. Du hast ja in der Regel eben keinen Rechtsanspruch auf die Tage, das ist immer bloß auf Kullanz. Um sicher zu gehen müsstest du dich krank schreiben lassen. Wie ich es schon ausführte, ich hatte bei Mama überhaupt keine Probleme z.B. Da hatte ich aber auch auf Arbeit damals schon gut ein Jahr Zeit es den zu sagen, das es irgendwann passiert. Wir hatten gut ein Jahr (ein Tag hat am Ende gefehlt) praktisch die Enddiagnose schon. Wir wussten praktisch sehr lang vorher das sie irgendwann geht. Das bringt aber nicht nur Vor- nein auch Nachteile. Besonders wenn es nachher soweit ist.
@Zebra es gibt AG die die tatsächlich verlangen, bei ZA Firmen kann ich mir das gut vorstellen. Du hast ja in der Regel eben keinen Rechtsanspruch auf die Tage, das ist immer bloß auf Kullanz.
Das ist nicht korrekt, der Sonderurlaub ist keine Kullanz, darauf hat man Anspruch gemäss §616 BGB. Gesetzlich ist da aber nur Eheschliessung, Geburt eines eigenen Kindes, Tod naher Angehöriger und Umzug aus dienstlichen Gründen (z.B. Versetzung oder näher an den Arbeitort) abgedeckt
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Tod Ehegatte: 5 Tage
Tod Kind (Nein, nich der, den Hannoi so verehrt): 5 Tage
Tod nahe Angehörige: 2 Tage
Nachweis dafür: Nö
Großzügiger AG!
So sollte es doch auch sein, oder? Dass man keinen Nachweis braucht, zeigt für mich, dass hier eine gesunde Vertrauensbasis vorhanden ist.
Das geht solange gut, bis einer seine Großmutter zum dritten Mal sterben lässt (wahre Begebenheit)
Was ein fristloser Kündigungsgrund sein dürfte. Ganz ehrlich, wenn ich jemanden sterben lassen muss, um einen Tag frei zu bekommen, dann muss ich mich doch fragen, ob ich unter diesen Vertrauensverhältnissen bei dem AG weiterarbeiten kann und sollte.
Was ein fristloser Kündigungsgrund sein dürfte. Ganz ehrlich, wenn ich jemanden sterben lassen muss, um einen Tag frei zu bekommen, dann muss ich mich doch fragen, ob ich unter diesen Vertrauensverhältnissen bei dem AG weiterarbeiten kann und sollte.
War auch so. Ich wollte eigentlich darauf hinweisen, dass solche "Bestimmungen" meist durch derartige Auswüchse begründet sind.
Aber manches dürfte sich auch durch Todesanzeigen in der örtlichen Presse erübrigen.
Darf ich als Teilnehmer einer Trauerveranstaltung die personenbezogenen Daten des verstorbenen einfach so an meinen Arbeitgeber weitergeben, ohne dessen Zustimmung?
Kann ihm doch egal sein.
@Zebra es gibt AG die die tatsächlich verlangen, bei ZA Firmen kann ich mir das gut vorstellen. Du hast ja in der Regel eben keinen Rechtsanspruch auf die Tage, das ist immer bloß auf Kullanz.
Das ist nicht korrekt, der Sonderurlaub ist keine Kullanz, darauf hat man Anspruch gemäss §616 BGB. Gesetzlich ist da aber nur Eheschliessung, Geburt eines eigenen Kindes, Tod naher Angehöriger und Umzug aus dienstlichen Gründen (z.B. Versetzung oder näher an den Arbeitort) abgedeckt
Kann ich dir mitteilen, dass das nicht der Fall ist.
@Zebra es gibt AG die die tatsächlich verlangen, bei ZA Firmen kann ich mir das gut vorstellen. Du hast ja in der Regel eben keinen Rechtsanspruch auf die Tage, das ist immer bloß auf Kullanz.
Das ist nicht korrekt, der Sonderurlaub ist keine Kullanz, darauf hat man Anspruch gemäss §616 BGB. Gesetzlich ist da aber nur Eheschliessung, Geburt eines eigenen Kindes, Tod naher Angehöriger und Umzug aus dienstlichen Gründen (z.B. Versetzung oder näher an den Arbeitort) abgedeckt
Kann ich dir mitteilen, dass das nicht der Fall ist.
Öffentlicher Dienst hat andere Regelungen und Hartz-IV Emfpänger sind eh von allem ausgenommen. Aber in der Privatwirtschaft hat man gesetzliche Ansprüche
Du sprichst vermutlich jetzt deine Situation an, wo Du einen neuen Job in der Ferne antrittst und dort direkt den Umzug geltend machen willst?
Da musst wirklich auf Kulanz hoffen. Da ist es halt ein neues Arbeitsverhältnis und man hat keinen Anspruch, weil man sich den AG ja selber ausgesucht hat. Und man hat im Vorfeld ja bereits umziehen können.
Vielleicht kann ja jemand helfen :
Habe heute eine Benachrichtigungskarte von DHL im Briefkasten gehabt, dass ein Paket für mich in der nächsten Postfiliale abgegeben wurde, weil ich die Sendung nicht persönlich entgegen nehmen konnte.
Nun meine Frage :
Kann ich anhand der Sendungsverfolgungsnummer herausfinden, wer der Absender dieses Paketes ist?
Habe die letzten Tage definitiv nichts bestellt und erwarte auch sonst keine Pakete.
Werde nun am Montag in die Filiale gehen und schauen was das sein könnte.
Schon mal vielen Dank vorab.
Wenn du deine PLZ eingibst, erscheint der Absender nicht?
Die Option die PLZ einzugeben, habe ich leider nicht. Oder übersehe ich da was?
Geh mal in die Sendungsverfolgung. Da findest Du zumindest, ab wo es auf die Reise ging. Vielleicht hilft das ja schon weiter.
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