User helfen User der allgemeine Fragethread

  • Vielleicht lässt sich ja die Fußballkasse so unverhofft noch füllen :D

    Wenn du 13.000 Euro +1 erstritten hast...ich hoffe, du weißt, was zu tun ist! ;D ...aber auch von meiner Seite aus viel Erfolg.

    Drei Buchstaben, zwei Farben, eine Gemeinschaft

    Pivotechnik ist kein Verbrechen
    :drink:


    Lerne Schweigen ohne zu Platzen

    Einmal editiert, zuletzt von SGD-Herzblut ()

  • ;D
    Jährlich davon ein Zwanzigstel an 96 überweisen. Mit 52 wird dieses Konstrukt endlich mir gehören!

    Det' Vestegnen mod København. Det' kampen, hvor vi lægger dem i graven.

    Blod på trøjen det er ikke nok...!

  • In welchem Gesetz steht das denn, dass er kündigen darf? Ist mir bei meiner Recherche nicht untergekommen. Der Mieter muss die Sanierung an sich dulden, aber der Vertrag bleibt bestehen und nach der Sanierung kann der Mieter dann (zu wahrscheinlich erhöhten Mieten) wieder dort wohnen

    https://www.deutsche-anwaltsho…terstellt--zu-formulieren.

    "Was ist wichtiger," fragte großer Panda. "Der Weg oder das Ziel?" "Die Weggefährten," sagte kleiner Drache.

    Einmal editiert, zuletzt von Stimme der Vernunft ()

  • Das ist von 2009 und das "Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln (Mietrechtsänderungsgesetz - MietRÄndG)" ist erst 2013 verabschiedet worden. Deswegen hatte ich Schmiddie extra einen recht aktuellen Fall herausgesucht ;)

    "Ich bin 2002 zu den Bayern Profis gekommen. Ich wäre damals froh gewesen, wenn sich ein erfahrener Spieler um mich gekümmert hätte. In der Kabine saß ich neben Oliver Kahn. Zum ersten Mal mit mir gesprochen hat er 2005" :D

  • Die Kündigung muss sehr ausführlich begründet sein, ist aber sonst weiterhin möglich.
    Es geht ja auch in diesem Fall über eine energetische Sanierung hinaus. Gründe für einen zumindestens vorübergehenden Auszug sind also schon gegeben.

    "Was ist wichtiger," fragte großer Panda. "Der Weg oder das Ziel?" "Die Weggefährten," sagte kleiner Drache.

  • Das ist keine energetische Sanierung was der hier betreibt. Der baut ne neue Heizung ein und dann wenn er schon dabei ist alles andere.

  • Meines Erachtens ist der Einbau einer neuen Heizung kein Grund für eine Kündigung. Warum sollte so ein Einbau nicht bei bewohnter Wohnung möglich sein - gibt halt in der Zeit Einschränkungen für den Bewohner.
    Auch andere Instandhaltungen könnten in Absprache mit den Mietern erfolgen.
    Vielleicht ist sein Kündigungsgrund auch nur vorgeschoben.

    After the game is in front of the game

  • Ganz ohne juristischen Background: Warum muss man dann gleich komplett kündigen, wie lange dauert das denn? Nehme jetzt ja mal an, dass auch sämtliche Heizkörper erneuert werden, damit es die Wohnung überhaupt betrifft. Oder wird auch die gesamte Verrohrung etc. ausgetauscht? Das wäre ja dann wahrscheinlich im wahrsten Sinne ein riesiger Aufriss.

  • Das wird ne Umstellung von Einzelgasöfen auf ne zentrale Gasheizung mit der Heizung in der Wand.
    Also wird schon ein Riesen Aufriss. Aber mMn unnötig, fahren mit dem Modell bisher gut.
    Und dann macht er noch die ganze Elektrik und Leitungen neu. Mit dem Grund dass es gemacht werden müsste. Aber wenn die Wände eh schon offen sind, macht sich das auch leichter.

  • Ist den anderen Mietern auch gekündigt worden?

    After the game is in front of the game

  • Einen Kündigungsgrund sehe ich wegen des Austausches von Leitungen und Heinzkörper nicht. Es ist keine energetische Sanierung und ich sehe, wie Du es schilderst, auch keinen Kündigungsgrund nach 573 BGB, insbesondere nicht nach Absatz 2 Nr. 3:


    "der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde; die Möglichkeit, durch eine anderweitige Vermietung als Wohnraum eine höhere Miete zu erzielen, bleibt außer Betracht; der Vermieter kann sich auch nicht darauf berufen, dass er die Mieträume im Zusammenhang mit einer beabsichtigten oder nach Überlassung an den Mieter erfolgten Begründung von Wohnungseigentum veräußern will."


    Wenn Du willst kannst Du mir die Kündigung gerne mal per WhatsApp oder Mail schicken. Dann schaue ich mir das mal an. Bekommst eine PN.

  • Schau mal bei lupine.de vorbei.


    Ich kenne zwar nur die Stirn und Fahrrad Lampen, aber die sind sehr gut.

    Du wirst koana vo UNS

    In a world of compromise....Some don’t.


    Hängt die Nazis solange es noch Grüne gibt!

  • Ich habe (noch ungeöffneten) Nudelsalat mit MHB 10.09.
    Kann ich den heute Abend noch essen? Bin etwas skeptisch wegen der Mayonaise halt ... :schulterzucken:

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