Kölsche Klüngel und die Polizei - Repression oder gerechtfertigte Einsätze beim Fussball?

  • Ich will hier nichts schönreden, aber bei Polizeiberichten bin ich grundsätzlich immer sehr vorsichtig. Ich will nicht bestreiten, dass es diesen Übergriff gab und die Leute die daran beteiligt waren, werden hoffentlich ein Stadionverbot erhalten und hoffentlich auch strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen.


    Dennoch sollte der Gebrauch einer Waffe die Ultima Ratio sein. Wenn ich die Rechtsgüter gegenüberstelle - dort die Personalienfeststellung und auf der anderen Seite das Leben (wenn ich auf den Fahrer schieße) - dann fällt meine Abwägung zugunsten des Nichtgebrauchs der Waffe und dem zur Seite springen aus. Was bringt einem der Schußwaffengebrauch? Ich treffe den Fahrer und der wird verletzt oder schlimmeres und tritt aus Reaktion das Gaspedal ganz runter oder fährt unkontrolliert in andere Personen. Das kann unabsehbare Folgen haben. Dann lieber fahren lassen und dafür sorgen, dass das Fahrzeug irgendwie verfolgt wird.

  • Wenn ich mit dem Auto auf jemanden zufahren, nehme ich m.M.n. billigend in Kauf dass ich denjenigen überfahre. Das nur um zu entkommen, naja nee. Schießen ist auch nicht so ne tolle Idee siehe Pinguin und was ist mit dem der schießt, glaube kaum dass es dem damit sonderlich gut geht.

  • Ich will hier nichts schönreden, aber bei Polizeiberichten bin ich grundsätzlich immer sehr vorsichtig. Ich will nicht bestreiten, dass es diesen Übergriff gab und die Leute die daran beteiligt waren, werden hoffentlich ein Stadionverbot erhalten und hoffentlich auch strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen.


    Dennoch sollte der Gebrauch einer Waffe die Ultima Ratio sein. Wenn ich die Rechtsgüter gegenüberstelle - dort die Personalienfeststellung und auf der anderen Seite das Leben (wenn ich auf den Fahrer schieße) - dann fällt meine Abwägung zugunsten des Nichtgebrauchs der Waffe und dem zur Seite springen aus. Was bringt einem der Schußwaffengebrauch? Ich treffe den Fahrer und der wird verletzt oder schlimmeres und tritt aus Reaktion das Gaspedal ganz runter oder fährt unkontrolliert in andere Personen. Das kann unabsehbare Folgen haben. Dann lieber fahren lassen und dafür sorgen, dass das Fahrzeug irgendwie verfolgt wird.

    Es ist außerdem ein durchaus gutes und bewahrenswertes Merkmal der deutschen Polizei, dass diese äußerst selten von der Waffe Gebrauch macht.

  • Selbstverteidigung ist für mich keine Gewalt sondern das Recht sein Leben zu schützen vor dem Angriff eines Gewalttäters.


    Wir können da jetzt noch stundenlang drüber schreiben, wir werden da nicht zusammenkommen.


    Peilsender, im Ernst?
    Dezent an der Stoßstange des Busses angebracht um sie dann überfallen zu können.
    Sind wir wirklich schon so weit?


    Nein, da wäre die "Gewalt" der Exekutive in meinen Augen keine Gewalt.
    Wo kommen wir denn da hin, wenn die Schläger sich echauffieren hart angepackt worden zu sein, weil sie anderen doch nur aufs Maul hauen wollten und auf der Flucht halt in Kauf nahmen den ein oder anderen Sheriff zu überfahren.


    Nee, sorry, ich habe 3 Kumpel bei der Polizei und ab und an müssen die auch mal mit ran und wenn ich deren Stories höre, dann könnt ich kotzen.


    Btw, man kann auch auf die Reifen schießen....

  • Btw, man kann auch auf die Reifen schießen....

    Klar kann man und ich traue den Beamten durchaus zu, dass sie treffsicher sind, aber dennoch kann es Querschläger geben oder der Fahrer verliert vollends die Kontrolle über das Fahrzeug - besonders, wenn er schnell unterwegs ist. Die "Kollateralschäden" könnten beträchtlich sein.


    Bitte nicht falsch verstehen, ich habe nichts dagegen, dass die hart angepackt werden, die nachweislich aktiv waren bzw. auf frischer Tat betroffen wurden, aber man kann es auch ohne Schußwaffe regeln. Vor allem, wenn es wie dort nicht um Mord und Totschlag oder einen Terroranschlag geht.


    Juristisch ist das durchaus eine interessante Sache, ob es sich um versuchten Mord handelt oder nicht. Wenn der Fahrer felsenfest davon ausgeht, dass der Beamte spätestens in der letzten Sekunde zur Seite springt, dann dürfte ihm selbst der bedingte Tötungsvorsatz fehlen.


    Was ich allerdings immer erschreckender finde, was immer an Begleitmaterial aufgefunden bzw. benutzt wird - Mundschutz, Teleskopschlagstöcke, Reizgas etc. Das ist ja schon fast professionell und man fragt sich unweigerlich, ob die es sich nicht mehr nur mit der Hand besorgen können (hätte auch Faust schreiben können, aber es lebe die Doppeldeutigkeit |-) ).

  • Gegen den Einsatz der Schusswaffe bin ich aus den von Pinguin genannten Gründen auch. Es befanden sich ja nicht nur die flüchtenden Angreifer an Ort und Stelle.
    Nicht auszudenken, wenn dadurch ein unbeteiligter Dritter zu Schaden kommt.


    Wer mit seinem Auto auf einen anderen Menschen direkt zusteuert, der kann nicht davon ausgehen, dass dieser rechtzeitig weg springt, wegspringen kann.
    Somit nimmt der Fahrer eine schwerwiegende Verletzung oder sogar Tötung zumindest billigend in Kauf. Wie das juristisch zu würdigen ist? Keine Ahnung.
    Ich hoffe nur, dass hier die Mittel des Gesetztes stengst möglich ausgenutzt werden.

    Wer immer nur schlechtes über andere spricht, hat wohl nichts gutes über sich selbst zu sagen.

  • Die Polizei hat offenbar gut reagiert, hat keinerlei Schußwaffen eingesetzt und trotzdem etliche Täter identifizieren können.
    Da kann man ja wohl keine Vorwürfe erheben.
    Aber wie sind die Angriffe der Fans vor dem Gesetz zu bewerten?
    Fällt das denn noch unter Fan- oder Ultraprojekt, dass mit Stadionverbot oder Kurvenschließung gewatscht wird oder fällt es einfach unter Straftat und die Fahrer der Wagen werden des versuchten Mordes angeklagt?
    Gut, dass die Polizei inzwischen über genügend Erfahrung verfügt, um daraus nicht ein Massaker zu machen.

    "Was ist wichtiger," fragte großer Panda. "Der Weg oder das Ziel?" "Die Weggefährten," sagte kleiner Drache.

  • Aber wie sind die Angriffe der Fans vor dem Gesetz zu bewerten?

    Das wird die Staatsanwaltschaft und später ein Gericht klären müssen |-)

    Fällt das denn noch unter Fan- oder Ultraprojekt, dass mit Stadionverbot oder Kurvenschließung gewatscht wird oder fällt es einfach unter Straftat und die Fahrer der Wagen werden des versuchten Mordes angeklagt?

    Einen Sachzusammenhang zum Fussball sehe ich da schon und insofern könnte der FC oder die DFL als Hausherr/Veranstalter ein Stadionverbot aussprechen. Problemtisch sehe ich da jedoch, wie der FC/DFL offiziell an die Daten der Täter kommen kann. Während bei Straftaten innerhalb des Stadion der Veranstalter wohl ein Akteneinsichtsrecht haben dürfte, würde ich das im vorliegenden Fall verneinen.


    Dass die Fahrer wegen wegen eines Tötungsdeliktes angezeigt werden, kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, wird wohl auf einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, Körperverletzung und Landfriedensbruch hinauslaufen. Jedenfalls dürfte bei einer Verurteilung mit Sicherheit die Fahrerlaubnis weg sein.

  • Verein & Fanhilfe kritisieren Vorgehen der Polizei in Köln



    Zitat

    Nachdem es am Montagabend zu einem Angriff von Kölner Fans auf einen Bus von Union Berlin-Fans kam, der sich auf dem Weg zur Autobahn befand, kritisieren nun Union Berlin und die Eiserne Hilfe das Vorgehen der Polizei in Köln, die im Nachgang Maßnahmen gegen Union-Fans durchgeführt haben soll, die sieben Stunden dauerten.

    Wattenscheid statt Bochum

  • 7 Stunden sind natürlich heftig, besonders bei dem Bus, der gar nicht beteiligt war. Wenn sich aus dem angegriffenen Bus spontan Leute vermummen konnten und ins Getümmel stürzen wollten, wirft das kein gutes Licht auf die anwesenden Fans.

    "Was ist wichtiger," fragte großer Panda. "Der Weg oder das Ziel?" "Die Weggefährten," sagte kleiner Drache.

  • @Ossi mein Beitrag war nicht auf dich bezogen, sondern @Der Rall ist bunt. Hatte sich zeitlich überschnitten. :victory:

    Das war mir klar. Du kannst mich schon richtig einschätzen. Ich wollte es nur noch mal für die anderen klar stellen. ;)

    [align=center]Anlauf statt Gleitcreme!!!

  • Es wäre interessant zu wissen, inwiefern das mit französischem bzw. europäischem Recht zu vereinbaren ist und ob man möglicherweise ein Schnellverfahren vor einem Verwaltungsgericht oder dessen Äquivalent anstrengen kann.


    Ich stelle mir gerade vor, ein Frankfurter Banker reist am Spieltag nach Marseille, um dort Geschäfte zu führen, hört nichts von dieser Entscheidung und trägt bei seiner Anreise einen Eintracht-Anstecker, weil er weiß, dass die Mannschaft ebenfalls in Marseille sein wird und wird dann am Flughafen abgewiesen. :D

  • ;D
    Eigentlich kann das mit europäischem Recht kaum zu vereinbaren sein, aber wie gesagt; keine Sau interessiert sich dafür, wenn es Fußballfans trifft.

  • Und ich dachte immer, Schilda liegt irgendwo im südwestlichen Brandenburg, kurz vor Sachsen. Jetzt weiß ich, deren Stammbaum reicht bis nach Marseille. Kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass sowas mit europäischem Recht auch nur annähernd konform ist, bei französischem Recht denk ich max. an eine evtl. Terrorgefahr bzgl. solcher Verbote. Wovor haben die Angst, dass der Frankfurter Adler denen ins leere Stadion scheißt? Oder die Frankfurter etwa wie wir damals bei unsrem Geisterspiel vorm Stadion stimmgewaltig Alarm machen? Oder gar das leere Stadion entern? Das Ding is eh schon peinlich für die Hausherren, jetzt machens sie's auch noch dümmlich bis grotesk.

    Drei Buchstaben, zwei Farben, eine Gemeinschaft

    Pivotechnik ist kein Verbrechen
    :drink:


    Lerne Schweigen ohne zu Platzen

  • Ich finde sowieso solche Geisterspiele komplett schwachsinnig. Selbst wenn man zu den Hysterikern gehört, die Kollektivstrafen total geil finden kann man da doch nicht mehr sagen, dass das irgendwie gerechtfertigt ist. Tausende Zuschauer werden für irgendwelche banalitäten bestraft, inklusive der Zuschauer eines komplett unbeteiligten Vereins. Irrsinn!

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